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FAQ: Ausbildung in Corona-Zeiten

Du fragst dich, ob du trotz Corona-Pandemie eine Ausbildung oder ein duales Studium beginnen kannst und wie diese im kommenden Jahr ablaufen werden? Hier beantworten wir deine wichtigsten Fragen rund um Corona und Ausbildung, Ausbildungsunternehmen und Berufsschule.

Ausbildung 2022

  • Kann ich mich jetzt überhaupt für eine Ausbildung in diesem Jahr bewerben?

Na klar! Die Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie bilden auch während der Corona-Pandemie weiterhin aus und sind sich der Bedeutung der Ausbildung und der Auszubildenden bewusst. Gut ausgebildete Fachkräfte sind seit also weiterhin gefragt. Deshalb findest du auch zahlreiche freie Ausbildungsplätze für dieses und nächstes Jahr in unserer Ausbildungsplatzbörse!

  • Gibt es für 2022 überhaupt Ausbildungsstellen? Bilden die Unternehmen weiter aus?

Ja! Die meisten M+E-Unternehmen wollen auch in diesem Jahr ihr Ausbildungsniveau halten, einige planen sogar eine Erhöhung. Es könnte aufgrund der Corona-Krise in diesem Jahr zwar insgesamt weniger Ausbildungsplätze geben, dennoch bekommt rein rechnerisch je Schulabgängerin und jeder Schulabgänger immer noch einen Platz!

Allein in unserer Ausbildungsplatzbörse der M+E-Industrie sind für das Ausbildungsjahr 2022 mehrere tausend freie Ausbildungsstellen eingetragen. Für ein duales Studium sind ebenfalls freie Plätze für das Jahr 2022 vorhanden. Also: Bewirb dich! Die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern für deine Bewerbung findest du im Reiter „Ansprechpartner/Bewerbung“. Wie ein Bewerbungsprozess während der Corona-Pandemie aussehen kann, erfährst du hier.

  • In welchen Bereichen sind Auszubildende 2022 trotz Corona-Pandemie besonders gefragt?

Alle Unternehmen der Metall- und Elektro-Industrie zählen weiter auf ihre Auszubildenden. Sei es im Maschinen- und Automobilbau, in der Metallverarbeitung, Elektrotechnik, im Bereich der IT oder in den vielen weiteren Branchen. Überall sind qualifizierte Fachkräfte gefragt, die Lust haben, die moderne Industrie weiterzuentwickeln!

Du brauchst etwas Inspiration? Diese 10 Ausbildungsberufe wurden 2021 am häufigsten gewählt:

Ausbildungsunternehmen

  • Wie helfen die M+E-Unternehmen in der Corona-Pandemie?

In der M+E-Industrie arbeiten, heißt auch, Innovationen mitgestalten! Diese sind gerade jetzt in der Corona-Pandemie besonders gefragt. Hier sind nur drei von vielen Beispielen, wie Unternehmen in der Metall- und Elektro-Industrie Hilfe gegen Corona und die Folgen der Pandemie leisten:

  • Das Maschinenbau-Unternehmen Zahoransky aus Todtnau im Schwarzwald liefert Anlagen, mit denen Ampullen für den Impfstoff produziert werden.
  • Das Unternehmen C + P Möbelsysteme hat einen Spind entwickelt, in dem kurzwelliges UV-C Licht gegen Keime und Viren wirkt.
  • Der Ludwigsburger Filtrationsspezialist Mann+Hummel hat einen mobilen und einen stationären Raumluftreiniger gebaut, deren Nanofaser-Filter mehr als 99,995 Prozent aller Viren, Bakterien und Mikroorganismen aus der Luft filtern.

Mit einer Ausbildung in der Metall- und Elektro-Industrie kannst also auch du mithelfen, Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie zu entwickeln.

  •  Wie schützen Unternehmen ihre Auszubildenden vor Corona?

Die Unternehmen der M+E-Industrie haben für ihre Mitarbeitenden Schutzvorkehrungen vor der Corona-Pandemie geschaffen. Dazu zählen zum Beispiel die Wahrung eines Sicherheitsabstandes, regelmäßiges Lüften, gegebenenfalls das Tragen von Mundschutz oder persönlicher Schutzausrüstung, die Flächenreinigung am Arbeitsplatz und das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln.

Die aktuell in den verschiedenen Bundesländern geltenden Corona-Maßnahmen und Schutzregelungen findest du auf der Website der Bundesregierung.

  • Muss ich im Ausbildungsunternehmen eine Maske tragen?

Dies ist abhängig vom Unternehmen. Empfohlen wird das Tragen einer Maske überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

  • Was, wenn ich als Auszubildende oder Auszubildender zur Risikogruppe gehöre?

Wenn du dich für besonders gefährdet hältst, zum Beispiel, weil du eine Vorerkrankung hast, kann dein Arbeitgeber den Betriebsarzt einschalten, um eine individuelle Begutachtung zu erstellen. Dieser kann zum Beispiel einen Wechsel deines aktuellen Ausbildungsortes empfehlen – in einer kaufmännischen Ausbildung etwa von der Kundenbetreuung in die Verwaltung.

  • Darf ich zuhause bleiben, weil ich Angst vor Corona habe?

Nein. Wenn du dich für besonders gefährdet hältst, gilt obige Regel, den Betriebsarzt einzuschalten. Dein Arbeitgeber kann dann geeignete Maßnahmen einleiten. Ist deine Angst vor Corona besonders groß, solltest du deinen Arbeitgeber ansprechen und gemeinsam mögliche Maßnahmen besprechen.

  • Kann ich als Auszubildende oder Auszubildender im Homeoffice arbeiten?

Grundsätzlich geht das leider nicht, denn das Berufsbildungsgesetz verpflichtet den Ausbilder, die Auszubildenden selbst auszubilden oder eine/n Ausbilder/in mit der Ausbildung zu beauftragen. Trotzdem gilt: Stehen die technischen Mittel zur Verfügung, kann während der Corona-Pandemie in Absprache mit dem Arbeitgeber eventuell ausnahmsweise ein Teil der Ausbildung zuhause durchgeführt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn es um das Vertiefen von bereits erworbenen Ausbildungsinhalten geht. Sprich deinen Arbeitgeber darauf an, ob dies in deiner Ausbildung in Frage kommt!

  • Was passiert, wenn ich während meiner Ausbildung an Corona erkranke?

Sollte dies wirklich passieren, musst du deinen Arbeitgeber umgehend darüber informieren. Die Personalabteilung oder deine Ausbilderin/dein Ausbilder erklärt dir dann, welche Regeln aktuell bei einer Erkrankung für dich gelten. Grundsätzlich darfst du nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei einer Corona-Infektion nicht an deinem Ausbildungsplatz erscheinen. Wenn du in Quarantäne gehst, wird die Ausbildungsvergütung durch den Ausbildungsbetrieb in jedem Fall weiterbezahlt. Du hast sechs Wochen lang Anspruch auf volle Vergütung. Bist du danach weiterhin erkrankt, erhältst du Krankengeld.

  • Gilt Kurzarbeit auch für Auszubildende?

Dein Unternehmen muss Kurzarbeit anmelden? Von dieser Regelung bist du als Azubi zunächst einmal ausgenommen, denn dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dich auszubildenden. Er kann dich zum Beispiel in eine andere Abteilung versetzen, in die Lehrwerkstatt rückversetzen, den Ausbildungsplan durch Vorziehen anderer Lerninhalte umstellen oder dir Online-Lernen ermöglichen. Erst wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, kann Kurzarbeit auch für Azubis in Frage kommen. Diese Option ist allerdings als letztes Mittel zu verstehen. Dein Arbeitgeber muss deine Ausbildungsvergütung dann mindestens sechs Wochen lang weiterzahlen. Erst danach kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.

  • Was, wenn mein Unternehmen wegen der Corona-Pandemie komplett schließen muss?

Sollte dieser Worst Case eintreten, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, sich gemeinsam mit der zuständigen Agentur für Arbeit rechtzeitig um einen anderen Ausbildungsbetrieb für dich zu kümmern.